Zunächst müssen alle Fahrer, die im Vertrag aufgeführt werden sollen, vor der Anmietung anwesend sein und ihren Originalführerschein (keine Kopie) sowie einen gültigen Ausweis vorlegen, um in den Mietvertrag aufgenommen zu werden.
Bei ausländischen Führerscheinen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Der Mieter muss anschliessend einen Wohnsitznachweis vorlegen (z. B. eine Rechnung mit seiner vollständigen Anschrift). Sie ist erforderlich, falls der Vermieter eine Geldstrafe erhält, die einen Mietzeitraum betrifft. In diesem Fall kann er sie problemlos an die Person weiterleiten, die sie tatsächlich bezahlen muss.
NB: Wenn diese Unterlagen nicht vorgelegt werden oder unvollständig sind, wird dem Vermieter empfohlen, einen zusätzlichen Fahrer abzulehnen oder eine Reservierung ganz zu stornieren, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.