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Mietvertrag & Vertragsbedingungen

Klauseln bezüglich der jeweiligen Verpflichtungen des Vermieters und des Mieters


Da das Fahrzeug über die 2EM-Website gemietet wurde, ist seine Nutzung entweder durch die 2EM-baloise Versicherung oder über die Versicherung des Vermieters gedeckt. Vorbehaltlich der Einhaltung der Versicherungsbedingungen

2EM ist nicht Teil des Mietvertrages. Letzterer wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.

Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist von Beginn der Vermietung weg verantwortlich für das Auto, das er mietet (einschließlich alle zur Verfügung gestellten Zubehörteile). Es muss im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden.

Im Falle einer Ablehnung des Schadens durch die Versicherung, ist der Schaden selbst durch den Mieter zu tragen. Der Selbstbehalt der Versicherung wird immer dem Mieter in Rechnung gestellt.

Andere Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter:
- erfüllt die Versicherungsbedingungen.
- kümmert sich um das gemietete Fahrzeug.
- überschreitet die bei der Buchung auf der Website angegebene Kilometerzahl nicht übermässig, ohne den Vermieter zu informieren.
- verlässt den gemieteten Wagen im Falle eines Unfalls oder einer Panne niemals und wartet bis der Besitzer oder die Pannenhilfe eingreifen kann.
- darf keine weiteren Fahrer erlauben, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind.

Entschädigung

Am Ende der Vermietung, bei der Rückgabe des Fahrzeugs und in dem Fall, in dem es sich nicht im gleichen Zustand befindet wie der Mietbeginn, muss der Mieter den Autobesitzer sofort entschädigen. In diesem Fall kann der Vermieter von 2EM, gegen Vorlage des Mietvertrages und der Schadensmeldung, die Belastung der Kreditkarte des Mieters in Höhe des Schadens und der Spesen verlangen.

Versicherung

Im Abschlussprozess der Miete des Fahrzeugs über die 2EM-Website wird angezeigt, ob die Versicherung über den Vermieter oder die 2EM-Baloise-Versicherung gedeckt ist.

Geldbussen

Wenn der Mieter eine Straftat begeht und eine Geldbusse erhält, muss er die vollen Kosten bezahlen.
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird der Mieter den Autobesitzer informieren, wenn er eine Geldbusse erhält oder glaubt, dass er eine Straftat begangen hat, die automatisch wurde.

Verfahren im Falle eines Unfalls oder Diebstahls

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Verlusts, Feuers, Tierschadens oder eines anderen Schadens ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren, um einen Bericht zu erstellen, die die Bedingungen bescheinigen, unter denen der Vorfall aufgetreten ist.
Der Mieter verpflichtet sich, den Besitzer so bald wie möglich über den Zustand seines Fahrzeugs zu informieren.
Bei einem Unfall muss der Mieter gemeinsam mit dem beteiligten Fahrer ein Unfallprotokoll erstellen. Dieses muss vor Ort gemäss den Vorschriften ausgefüllt werden, ohne dass ein Feld ignoriert oder vergessen wird. Eine Skizze der Situation ist erwünscht.
Wenn mehrere Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt sind, wird mit jedem einzelnen Fahrer eine Unfallaufnahme abgeschlossen.
Verweigert der beteiligte Fahrer die Zusammenarbeit oder die Unterschrift der Unfallaufnahme, muss der Mieter die Fahrzeugnummer des Letzteren notieren. In diesem Fall muss der Mieter die Aussagen der Personen, die an dem Unfall teilgenommen haben, einholen oder die Polizei einschalten.
Sobald die Erklärung ausgefüllt wurde, muss sie vom Mieter an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden.
Der Mieter informiert den Vermieter über den Schadenvorfall und sendet die Schadenmeldung der Versicherungsgesellschaft.

Verantwortung des Vermieters

Der Vermieter bestätigt, dass sein Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat und funktionsfähig ist. Das Fahrzeug darf nicht vermietet werden, wenn dieses nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht oder wenn ein technisches Problem bekannt ist.

Pannen

Wenn eine Panne auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht mit der Nichtbeachtung der Benutzung des Fahrzeugs verknüpft ist, kann der Mieter das Mietverhältnis einstellen und sich die Kosten zurückerstatten lassen.
In diesem Fall übernimmt der Vermieter alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten, insbesondere unter Vorlage des Kassenzettel, sowie die Hälfte der Kosten für die Rückführung der Fahrzeuginsassen.

Anzahl der gefahrenen Kilometer

Der Mietpreis ist auf der Buchungsbestätigung auf 2em.ch ablesbar.
Wenn die geplante Kilometerzahl am Ende des Mietverhältnisses überschritten wird, kann das Guthaben gemäss dem ursprünglich in der Anzeige auf der Website geplanten Preis direkt an den Besitzer gezahlt werden. Zu hoch geschätzte Kilometer werden hingegen nicht zurückerstattet.

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