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Versicherung und Pannenhilfe - Vermieter

Damit du dein Fahrzeug sorgenfrei an andere weitervermieten kannst, bieten wir dir in Zusammenarbeit mit den Baloise Versicherungen eine Versicherungslösung auf Stundenbasis an. Falls du bereits eine Versicherung hast, bei der die entgeltliche Vermietung gedeckt ist, benötigst du keine weitere Versicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bitte überprüfe in deiner Fahrzeug-Police, ob dein Fahrzeug bei entgeltlicher Vermietung versichert ist oder ob dies explizit ausgeschlossen ist.
  • Wenn die entgeltliche Vermietung in deiner Versicherung ausgeschlossen ist, benötigst du eine zusätzliche Versicherung: Die 2em-Baloise-Versicherung mit den Modulen Haftpflicht, Kasko und Pannenhilfe.

1. Die 2EM-Baloise-Versicherungslösung

Haftpflicht und Kasko

Deckung

Die 2EM-Baloise-Versicherungslösung beinhaltet für alle vermieteten Fahrzeuge die folgenden Deckungen: Haftpflicht, Kollisionskasko sowie Pannenhilfe. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findest du heir.

  • Haftpflicht: deckt von dem Mieter verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug oder an einer Sache. Die Versicherung gilt als Ergänzung zu deiner bestehenden obligatorischen Motorfahrzeugversicherung.
  • Kasko: Deckt Kollisions-, Feuer-, Elementar-, Diebstahl-, Tier-, Glas-, Vandalen- und Hilfeleistungsschäden (z.B. Hagel, Herabfallen von Schnee, Entwendung, Kollision mit Tieren, Glasbruch), ohne Innenraum.
  • Pannenhilfe: Übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl innerhalb von Europa.

Selbstbehalt

Selbstbehalt Kasko und Haftpflicht pro Schadenfall: CHF 1`000

Der Selbstbehalt kann während des Buchungsprozesses je nach gewähltem Reiseschutz auf 500 CHF oder 250 CHF reduziert werden.

Ablauf

Die 2em-Baloise-Versicherungslösung funktioniert ganz einfach: Wenn du im Profil deines Fahrzeugs angibst, dass deine eigene Autoversicherung keine entgeltliche Vermietung deckt, ist dein Fahrzeug bei Vermietung über 2EM über die Versicherungsdeckung der Baloise versichert. Bei Schäden während der Vermietung tritt dann die 2EM-Baloise-Versicherungslösung in Kraft. Das heisst, dass deine private Versicherung zwar während der Mietzeit weiterläuft, aber im Schadenfall die 2EM-Baloise-Versicherung greift. Sobald dein Mieter die Buchung abgeschlossen und bezahlt hat, wird die Vermietversicherung automatisch für den Mietzeitraum aktiviert. Du und dein Mieter erhalten zusammen mit dem Mietvertrag einen Versicherungsvertrag. Wenn du dein Fahrzeug selber fährst, gilt weiterhin deine eigene Versicherungsdeckung. Deine private Versicherung muss über die Vermietung nicht informiert oder verändert werden.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert und du als Besitzer bist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft
  • Der Mieter ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft.

Falls dein Fahrzeug die Voraussetzungen für die 2EM-Baloise-Versicherungslösung nicht erfüllt, unterstützen wir dich gerne bei der Suche nach einer passenden Versicherung. Wir haben Kontakte und können dir bestimmt weiterhelfen. Kontaktiere uns dazu bitte heir.

Kosten

Die Kosten für die 2EM-Baloise-Versicherungslösung werden vom Mieter getragen (ab 1 Stunde bis zu 336 Stunden). Die Versicherungskosten verhalten sich regressive, sie sind von den Buchungskosten abhängig, je länger der Mietzeitraum, desto niedriger sind die Versicherungskosten (anteilsmässig). Du bezahlst keine Jahresgebühren.

2. Die 2EM-Baloise-Pannenhilfe

Deckung

Die Pannenhilfe der Baloise übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl innerhalb von Europa.

Die folgenden Leistungen sind versichert (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen - effektive Kosten
  • Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 250
  • Bergung des Campers bis CHF 5000
  • Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können
  • Heimreise aller Insassen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. 1000 CHF pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und 500 CHF pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.
  • Übernachtung, sofern die Heim- oder Weiterreise gleichentags nicht mehr möglich ist oder die Reparatur nicht innert 5 Tagen möglich ist, bis 150 CHF pro Insasse und Nacht, insgesamt höchstens 1200 CHF pro Fall.
  • Rücktransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges in die angestammte Garage des Vermieters, wenn es nicht innert 24 Stunden (Schweiz) bzw. nicht innert 5 Tagen (Ausland) repariert werden kann.
  • Organisationsservice rund um den Vorfall wie z. B. Taxi bestellen, Mietwagen oder Rückflug organisieren

Das vollumfängliche Leistungspaket ist hier in den AVB ersichtlich.

Geltungsbereich

Die Versicherung ist während der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer gültig. Die 2EM-Baloise-Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen.

Im Pannenfall

Melde dich umgehend bei der Alarmzentrale unter 0800 24 80 11 (24h Service). Halte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Kopie vom Mietvertrag
  • Vertragsnummer der Versicherung
  • ggf. Original der Tatbestandsaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll)
  • Zahlungsverbindung
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