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Unfall und Panne

Im Schadensfall muss der Mieter Baloise Versicherung innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen. Dies kann telefonisch (0800 24 80 11 in der Schweiz oder +41 58 285 28 28 aus dem Ausland) erfolgen. Bei Strassenblockaden oder Beteiligung Dritter ist die Meldung sofort erforderlich.

Bei der Anmeldung muss sich der Mieter als Nutzer der 2EM-Plattform ausweisen und seine eindeutige Policy ID (zu finden in den Details der Unterkunft) angeben, damit Baloise den Vertrag schnell finden kann. Es sind Pflichtdokumente einzureichen, darunter:

  • Mietvertrag
  • Protokoll des Fahrzeugzustands
  • Fahrzeugschein
  • Europäischer Unfallbericht bei Haftpflichtschäden

Bei Schäden, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, kann eine gütliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter erzielt werden. Die Höhe der Reparaturkosten wird entsprechend der Schadensbewertung angepasst.

Fahrzeuge, die durch eine spezielle Versicherung des Vermieters versichert sind:

Wenn das gemietete Fahrzeug durch eine andere Versicherung als die Baloise versichert ist (in den Mietdetails angegeben), benachrichtigt der Mieter direkt den Eigentümer, der sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung setzt. Diese informiert ihn über die durchzuführenden Reparaturen und die finanzielle Beteiligung an den Kosten.

Ersatzfahrzeug

Im Falle einer Panne wird dem Mieter, sofern der Reiseschutz dies zulässt, der für das Leihfahrzeug aufgewendete Betrag von 2EM gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurückerstattet.

Nach der Vermietung

Wenn dir als Vermieter ein Fahrzeug mit Schäden zurückgegeben wird und kein Schaden gemeldet wurde, hast du ab Ende der Vermietung 24 Stunden Zeit, dies dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.

Diebstahl

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit äusserst gering ist, besteht dennoch die Möglichkeit eines Fahrzeugdiebstahls. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich bei der Polizeidienststelle des Ortes, an dem der Diebstahl begangen wurde, Anzeige zu erstatten und den Vermieter so schnell wie möglich zu benachrichtigen.

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