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Versicherung und Sicherheit

Die 2EM-Versicherungslösung von Baloise bietet folgende Deckungen für gemietete Fahrzeuge: Haftpflicht, Kasko und Pannenhilfe.

  • Haftpflicht: Deckt Schäden ab, die der Mieter an einem Fahrzeug oder einem dritten Objekt verursacht. Die Versicherung wird als Ergänzung zur bestehenden obligatorischen Kfz-Versicherung betrachtet.
  • Kasko: Deckt Schäden durch Kollisionen, Brände, Naturkatastrophen, Diebstähle, Tierunfälle, Glasbruch und Vandalismus.
  • Pannenhilfe: Deckt Kosten im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Panne, von Vandalismus oder Diebstahl in Europa ab.

Hinweis: Die Hilfeleistung umfasst auch die Pannenhilfe bei einer Reifenpanne. Der Austausch der Reifen geht jedoch zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Reifenpanne ist auf einen unnormalen Verschleiss zurückzuführen. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten des Fahrzeugbesitzers.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findest du hier.

Die meisten Fahrzeuge auf der Plattform sind durch die Baloise-Versicherung gedeckt. Es gibt jedoch einige Besitzer, die ihre eigene Versicherung für Carsharing nutzen. Diese Information ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

PS: Ein Anhänger kann durchaus gemietet und versichert werden. Ein vom Mieter an ein bei 2EM gemietetes Fahrzeug angehängter privater Anhänger ist jedoch nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Damit die Miete reibungslos verläuft und das Fahrzeug versichert ist, müssen bestimmte Bedingungen von Mieter und Besitzer eingehalten werden:

  • Gültiger Führerschein: Der Mieter muss einen gültigen Führerschein besitzen, und der Besitzer muss dies vor der Fahrzeugübergabe überprüfen.

  • Versicherung: Der Mieter muss die Allgemeinen Versicherungsbedingungen während des Buchungsprozesses akzeptieren, unabhängig davon, ob das Fahrzeug durch die 2EM-Baloise-Versicherung oder durch die private Versicherung des Besitzers gedeckt ist.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Vermietung auf 2EM nicht bestätigt werden.

Relevante Regeln:

  • Erlaubte Länder: Der Mieter darf das Fahrzeug nur in den durch die Versicherung gedeckten Ländern fahren. Der Besitzer muss sicherstellen, dass der Mieter diese Regel kennt.

  • Nutzung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug darf nicht für kommerzielle Transporte von Personen oder Gütern genutzt werden. Mitfahrgelegenheiten mit Kostenbeteiligung sind jedoch erlaubt.

  • Hauptfahrer: Der Mieter muss der Hauptfahrer bleiben und bei Beginn und Ende der Miete anwesend sein. Ein zweiter Fahrer kann hinzugefügt werden, wenn die 2EM-Baloise-Versicherung genutzt wird.

Durch Befolgen dieser Hinweise kann der Mieter die Vermietung in aller Sicherheit geniessen, und der Vermieter kann sicherstellen, dass alles für eine erfolgreiche Vermietung in Ordnung ist.

2EM bietet drei verschiedene Reiseschutzpakete an. Je nach gewählter Option kannst du die Höhe der Selbstbeteiligung reduzieren sowie ein Ersatzfahrzeug im Pannenfall einschliessen.

Im Falle einer Panne wird dir der für den Leihwagen aufgewendete Betrag (bis zu 500 CHF) von 2EM gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurückerstattet.

Hier sind die 3 angebotenen Formeln:

  • Limitierter Schutz (inklusive):
    • Selbstbeteiligung: 1'500 CHF
    • 300 CHF Kaution

  • Komfortschutz (am beliebtesten):
    • Reduzierte Selbstbeteiligung: 1'000 CHF
    • Ersatzfahrzeug inklusive
    • 200 CHF Kaution

  • Premium Schutz (am sichersten):
    • Reduzierte Selbstbeteiligung: 500 CHF
    • Ersatzfahrzeug inklusive
    • Kein Kaution

PS: Wenn du das Auto eines Gewerbetreibenden mietest und dieser seine eigene Versicherung nutzt, zeigt dir 2EM den Selbstbehalt des Gewerbetreibenden an, der höher sein kann als der von unserem Versicherungspartner Baloise festgelegte Selbstbehalt. In diesem Fall zeigen unsere Formeln unterschiedliche Selbstbeteiligungsbeträge an, reduzieren diese aber auf die gleiche Weise: - CHF 500 für den Komfortschutz und - CHF 1'000 für den Premium Schutz. 

Beispiel: Bei einer Selbstbeteiligung von CHF 2'000 würde der Mieter im Falle eines grossen Schadens mit dem Begrenzten Schutz den vollen Betrag zahlen, mit dem Komfortschutz würde er CHF 1'500 und mit dem Premium Schutz CHF 1'000 zahlen. Die Differenz wird von 2EM beglichen.

Wissenswertes: Der Selbstbehalt der Versicherung ist der Höchstbetrag, den du für Reparaturen bezahlst, wenn du für einen Schaden am Fahrzeug verantwortlich bist. Den Rest zahlt die Versicherung.

Die Versicherung gilt für die Mietdauer, die im Mietvertrag angegeben ist. Die Pannenhilfe der Baloise-Versicherung ist in Europa und den Mittelmeerländern gültig, mit Ausnahme des Kosovo, der Russischen Föderation, Georgiens, Armeniens, Aserbaidschans und Kasachstans. Bei Seetransporten bleibt der Versicherungsschutz erhalten, sofern Abfahrts- und Ankunftsort innerhalb des Geltungsbereichs liegen.

versicherte länder

Wenn die Versicherung des Vermieters für die Anmietung verwendet wird, beachte bitte dessen Versicherungsunterlagen für Länder, in denen der Versicherungsschutz nicht gilt.

Im Schadensfall muss der Mieter Baloise Versicherung innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen. Dies kann telefonisch (0800 24 80 11 in der Schweiz oder +41 58 285 28 28 aus dem Ausland) erfolgen. Bei Strassenblockaden oder Beteiligung Dritter ist die Meldung sofort erforderlich.

Bei der Anmeldung muss sich der Mieter als Nutzer der 2EM-Plattform ausweisen und seine eindeutige Policy ID (zu finden in den Details der Unterkunft) angeben, damit Baloise den Vertrag schnell finden kann. Es sind Pflichtdokumente einzureichen, darunter:

  • Mietvertrag
  • Protokoll des Fahrzeugzustands
  • Fahrzeugschein
  • Europäischer Unfallbericht bei Haftpflichtschäden

Bei Schäden, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, kann eine gütliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter erzielt werden. Die Höhe der Reparaturkosten wird entsprechend der Schadensbewertung angepasst.

Fahrzeuge, die durch eine spezielle Versicherung des Vermieters versichert sind:

Wenn das gemietete Fahrzeug durch eine andere Versicherung als die Baloise versichert ist (in den Mietdetails angegeben), benachrichtigt der Mieter direkt den Eigentümer, der sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung setzt. Diese informiert ihn über die durchzuführenden Reparaturen und die finanzielle Beteiligung an den Kosten.

Ersatzfahrzeug

Im Falle einer Panne wird dem Mieter, sofern der Reiseschutz dies zulässt, der für das Leihfahrzeug aufgewendete Betrag von 2EM gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurückerstattet.

Nach der Vermietung

Wenn dir als Vermieter ein Fahrzeug mit Schäden zurückgegeben wird und kein Schaden gemeldet wurde, hast du ab Ende der Vermietung 24 Stunden Zeit, dies dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.

Diebstahl

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit äusserst gering ist, besteht dennoch die Möglichkeit eines Fahrzeugdiebstahls. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich bei der Polizeidienststelle des Ortes, an dem der Diebstahl begangen wurde, Anzeige zu erstatten und den Vermieter so schnell wie möglich zu benachrichtigen.

Achte auf folgende Fälle, bei denen die Versicherung nicht greift:

  • Beginn oder Ende der Miete ausserhalb der geplanten Zeiten ohne Verlängerung
  • Fahrzeug in schlechtem Zustand (Zertifikate können angefordert werden)
  • Zahlung ausserhalb der 2EM-Plattform
  • Fehlerhaftes Zustandsprotokoll (fehlende Fotos oder Informationen)
  • Versicherungsbetrug

Die auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge müssen unbedingt sicher und sauber sein, sowohl innen als auch aussen. Wenn es ein paar Kratzer oder leichte Schäden im Innenraum gibt, ist es kein Problem, das Fahrzeug auf 2EM zu vermieten.

Wir tolerieren jedoch keine Fahrzeuge, die die Sicherheit der Nutzer beeinträchtigen. Alle für den ordnungsgemässen Betrieb des Fahrzeugs wesentlichen Teile müssen in einwandfreiem Zustand sein (z. B. keine mit Klebeband befestigten Rückspiegel, keine Sicherheitsgurte, die sich nicht schliessen lassen, usw.).

Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit eines Fahrzeugs muss der Vermieter die Vermietung ablehnen und das Fahrzeug von einem Fachmann überprüfen lassen.

Als Orientierungshilfe solltest du diese Checkliste sorgfältig durchgehen.

Zusätzliche Fahrer können bei der Buchung kostenlos hinzugefügt werden, wobei bis zu 1 Tag vor Mietbeginn bis zu 3 zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden können.

Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich. Jeder Zweitfahrer muss die gleichen Kriterien für die Gültigkeit des Führerscheins erfüllen wie der Hauptfahrer.

Um sie in deinem Konto zum Mietvertrag hinzuzufügen, befolge bitte diese Anweisungen: Wähle unter Meine Vermietungen > Laufende und kommende die Option „Zweiten Fahrer hinzufügen”.

Zu Beginn der Anmietung muss jeder zusätzliche Fahrer seinen Originalführerschein vorlegen, den der Vermieter von beiden Seiten fotografiert und bis zu 30 Tage nach Ende der Anmietung aufbewahrt.

Zusätzliche Fahrer können das Fahrzeug jederzeit fahren, auch wenn der Hauptfahrer nicht anwesend ist. Allerdings ist nur der Hauptfahrer berechtigt, das Fahrzeug zu mieten, zurückzugeben und den Vertrag zu unterzeichnen.

2EM erstellt für jede Vermietung auf der Plattform einen Vertrag. Dieser wird zu Beginn der Vermietung per E-Mail an beide Parteien verschickt, dann aktualisiert und am Ende der Vermietung erneut verschickt. Er enthält alle notwendigen Details für eine faire und sichere Vermietung.

Dieser ist für Vermieter unter "Meine Vermietungen > Laufende und kommende (als Vermieter) > Verwaltung der Buchung" verfügbar, sobald die Buchung vom Mieter auf der Website bezahlt wurde. Um ihn zu finden, klicke auf „Mietvertrag herunterladen”.

PS: Sollte der Vertrag unrichtige Angaben enthalten (Lizenznummer, Ausstellungsdatum usw.), kontaktiere uns bitte umgehend, damit wir diese so schnell wie möglich ändern können.

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