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Der Mieter ist verpflichtet, die 2EM Pannenhilfe im Falle einer Panne zu kontaktieren.
Wenn das Fahrzeug schnell repariert werden kann und der Mieter seine Reise damit fortsetzen kann, wird er dich um eine schriftliche Vereinbarung zur Durchführung der Reparaturen bitten.
Wenn es nicht schnell repariert werden kann, bleibt das Auto für einige Zeit in der Garage. Die Pannenhilfe wird sich mit dir für Reparaturen und Rücksendung des Fahrzeugs gemäss der jeweiligen Situation in Verbindung setzen.
Reparaturkosten werden vom Mieter getragen, wenn der Fehler auf falsche Benutzung zurückzuführen ist (falscher Treibstoff getankt, Treibstoffmangel usw.).
Die Kosten werden dir verrechnet, wenn die Störung nach normaler Benutzung des Fahrzeugs erfolgt.
PS: Wenn du einen Missbrauch vermutest, der nicht erkannt wurde, kannst du auf deine Kosten einen Experten anwerben. Wenn der Mieter schuldig ist, muss er die entstandenen Sachverständigen zusätzlich zu den Reparaturkosten bezahlen.