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Im Falle einer Beschädigung

Bei kleineren Schäden (z.B. kleine Kratzer, verschmutztes Fahrzeug oder anderes) mit einem Wert von weniger als CHF 1'000 (oder CHF 500, wenn der Mieter sich für die Reduktion der Selbstbeteiligung entschieden hat), erstellen beide Parteien einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den Schadenersatz und der Mieter bezahlt den fälligen Betrag bei der Fahrzeugrückgabe.
Bei grösseren Schäden von mehr als CHF 1'000 (oder CHF 500, wenn der Mieter sich für die Reduktion der Selbstbeteiligung entschieden hat), muss der Mieter den Schaden unserer Versicherungsgesellschaft Baloise (oder der Versicherung des Vermieters) gemäss den Weisungen melden. Die Versicherung kümmert sich in Absprache mit dem Vermieter um die Reparaturen und der Mieter zahlt den Selbstbehalt von CHF 1'000. Hat der Mieter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Selbstbehalt auf 500 CHF zu reduzieren, wird der Betrag von 500 CHF von 2EM gegen Nachweis der Zahlung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurückerstattet.

Info : Wenn der Mieter den Differenzbetrag (ausser bei grösseren Schäden) bei der Abreise nicht bezahlt, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5 erhoben.

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