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In der Schweiz fahren
Ausländische Fahrer können ein Kraftfahrzeug in der Schweiz für ein Jahr fahren, wenn sie das Mindestalter (18 Jahre) erreicht haben und wenn sie einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein besitzen. Der ausländische Führerschein muss eine Übersetzung in Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch enthalten. Wenn dies nicht der Fall ist, musst du einen internationalen Führerschein als Übersetzung haben oder du musst eine Übersetzung des Führerscheins durch einen offiziellen Dienst mit dir tragen.
Wenn du seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz lebst, musst du deinen ausländischen Führerschein gegen einen Schweizer Führerschein mit dem Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzes eintauschen. Der Antrag muss vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist gestellt werden. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundes.
Ins Ausland reisen
Dein Führerschein wurde im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt
Du kannst in allen EWR-Ländern fahren: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern. Erkundige dich für andere Länder bei den Behörden des jeweiligen Landes.
Dein Führerschein wurde ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt
Erkundige dich bei den Behörden des jeweiligen Landes. Du musst Folgendes angeben:
Wenn zusätzliche Belege erforderlich sind, musst du sie für den Hauptfahrer und die Nebenfahrer beim Check-in angeben und fotografieren lassen.
Anmerkung: Dein Führerschein muss auf jeden Fall gültig sein. Ein vorläufiges Zertifikat ist nicht gültig, wie z.B. :