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Kraftstoff

Die Treibstoffkosten gehen während der gesamten Mietdauer zulasten des Mieters.

Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Mieter den Tank wieder auf denselben Füllstand bringen, der bei der Fahrzeugübernahme festgestellt wurde, sofern der Eigentümer nichts anderes angegeben hat.

Am Ende der Miete berechnet das System automatisch jede negative Abweichung des Kraftstoffstands und stellt dem Mieter je nach Fahrzeugtyp folgende Pauschale in Rechnung:

  1. Standard: CHF 40 pro fehlendem ⅛ Tankfüllung.
  2. Elektrofahrzeuge: CHF 10 pro fehlendem ⅛ Batterieladung.
  3. Kleinwagen: CHF 30 pro fehlendem ⅛ Tankfüllung.
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