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Ausländische Führerscheine

Mieter mit einem ausländischen Führerschein können bei 2EM ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie mieten. In bestimmten Fällen müssen jedoch zu Beginn der Anmietung zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.

Wenn der Führerschein von einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, ist er ohne zusätzliche Unterlagen gültig.

Wenn der Führerschein von einem Land ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, muss der Mieter folgende Unterlagen vorlegen:

  • Den gültigen Originalführerschein
  • Einen gültigen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins (in Französisch, Deutsch, Englisch oder Italienisch) und
  • Ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung

Wenn der Mieter seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz lebt, muss er seinen ausländischen Führerschein bei der Strassenverkehrsbehörde seines Wohnkantons gegen einen Schweizer Führerschein umtauschen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Eidgenossenschaft.

NB: Der ausländische Führerschein muss in jedem Fall gültig sein und es muss sich um das Original handeln.

Nicht akzeptiert werden daher:

  • eine Bescheinigung über das Bestehen der Führerscheinprüfung oder
  • eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige für den Führerschein.
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