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Versicherung und Pannenhilfe - mieter

Voller Versicherungsschutz während der Miete! Das Fahrzeug ist währende der Mietdauert Haftpflicht, Kasko und Pannenhilfe versichert. Entweder über die Versicherung des Vermieters oder über die 2EM-Baloise-Versicherung.

Das Wichtigste

  • Wie das Fahrzeug versichert ist, entnimmst du dem Fahrzeugprofil auf 2EM. Der Versicherungsschutz tritt automatisch in Kraft, sobald du deine Vermietung beginnst.
  • Das Fahrzeug ist auf jeden Fall Haftpflicht, Kasko und bei Pannen versichert. Entweder über die 2EM-Baloise-Versicherung oder über die Fahrzeugversicherung des Vermieters.

1. Die 2EM-Baloise-Versicherungslösung

Haftpflicht und Kasko

Deckung

Die 2EM-Baloise-Versicherungslösung beinhaltet für die vermieteten Fahrzeuge die folgenden Deckungen: Haftpflicht, Kasko sowie Pannenhilfe. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findest du hier.

  • Haftpflicht: Deckt von dir als Mieter verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug oder an einer Sache. Die Versicherung gilt als Ergänzung zur bestehenden obligatorischen Motorfahrzeugversicherung.
  • Kasko: Deckt Kollisions-, Feuer-, Elementar-, Diebstahl-, Tier-, Glas-, Vandalen- und Hilfeleistungsschäden (z.B. Hagel, Herabfallen von Schnee, Entwendung, Kollision mit Tieren, Glasbruch), ausser Innenraum.
  • Pannenhilfe: Übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl innerhalb von Europa.

Selbstbehalt

Selbstbehalt Kasko und Haftpflicht pro Schadenfall: CHF 1`000

Der Selbstbehalt kann im Buchungsprozess auf CHF 500 reduziert werden.

Geltungsbereich

Die 2EM-Baloise-Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen.

Im Schadenfall

Melde den Schaden bei der Baloise entweder telefonisch (0800 24 80 11 sowie +41 58 285 28 28 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland) oder via Online-Schadenmeldung (Link gemäss Buchungsbestätigung das Fahrzeug-Miete), sobald du von deiner Reise zurück bist (ausser bei Haftpflichtschaden und Schaden, welcher dich an der Weiterreise hindert).

Folgende Unterlagen benötigt die Baloise bei einem Schadenfall:

  • Mietvertrag (inkl. Übergabeprotokoll und, falls vorhanden die Bestätigung über den Fahrzeugwert)
  • Kopie vom Fahrzeugausweis
  • Führerausweis vom Lenker
  • Europäisches Unfallprotokoll (ein Muss bei Haftpflichtschäden)

Teile dem Vermieter die Schadennummer der Baloise mit. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich der Vermieter um die Behebung des Schadens. Der Vermieter wird deine Kaution zurückbehalten und sich nach Schadenerledigung bei dir melden, um dir – wenn vorhanden – den Differenzbetrag zurückzuerstatten.

2. Die 2EM-Baloise-Pannenhilfe

Deckung

Die Pannenhilfe der Baloise übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl innerhalb von Europa.

Die folgenden Leistungen sind versichert (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen - effektive Kosten
  • Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 250
  • Bergung des Campers bis CHF 5000
  • Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können
  • Heimreise aller Insassen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. 1000 CHF pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und 500 CHF pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.
  • Übernachtung, sofern die Heim- oder Weiterreise gleichentags nicht mehr möglich ist oder die Reparatur nicht innert 5 Tagen möglich ist, bis 150 CHF pro Insasse und Nacht, insgesamt höchstens 1200 CHF pro Fall.
  • Rücktransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges in die angestammte Garage des Vermieters, wenn es nicht innert 24 Stunden (Schweiz) bzw. nicht innert 5 Tagen (Ausland) repariert werden kann.
  • Organisationsservice rund um den Vorfall wie z. B. Taxi bestellen, Mietwagen oder Rückflug organisieren

Das vollumfängliche Leistungspaket ist hier in den AVB ersichtlich.

Geltungsbereich

Die Versicherung ist während der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer gültig. Die 2EM-Baloise-Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen.

Im Pannenfall

Melde dich umgehend bei der Alarmzentrale unter 0800 24 80 11 (24h Service). Halte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Kopie vom Mietvertrag
  • Vertragsnummer der Versicherung
  • ggf. Original der Tatbestandsaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll)
  • Zahlungsverbindung
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